Nachlassverwaltungen

Wann kommt eine Nachlassverwaltung in Betracht?

  • Eine Nachlassverwaltung bietet sich an, wenn nicht klar ist, ob die Vermögenswerte die Verbindlichkeiten abdecken, so dass unter Umständen eine Überschuldung des Nachlasses in Betracht kommt.
  • Beispiele für Konstellationen, in denen eine Nachlassverwaltung sinnvoll sein kann:
    • Testamentarische Verfügungen, bei denen nicht sicher ist, ob sie erfüllbar sind, weil beispielsweise Vermächtnisse und Pflichtteile zu bedienen sind
    • Unklare Situation mit Immobilien und deren Belastung
    • Nicht geklärte geschäftliche Tätigkeiten des Verstorbenen
    • Nicht überschaubare steuerliche Verhältnisse
  • Mit einer Nachlassverwaltung kann dann erst einmal die Haftung des Erben auf diesen Nachlass begrenzt werden.
  • Damit ist das eigene Vermögen des Erben vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger geschützt.
  • Die Erbschaft muss mit dieser Maßnahme nicht ausgeschlagen werden.


Wie kommt eine Nachlassverwaltung in Gang?

  • Sollte eine Nachlassverwaltung in Betracht kommen, müssen die (feststehenden) Erben einen Antrag beim Nachlassgericht auf Anordnung der Nachlassverwaltung stellen.
  • Das Gericht bestimmt dann nach eigenem Ermessen einen Nachlassverwalter, der geeignet ist, die Situation zu beurteilen und die notwendigen Schritte zu unternehmen.


Was unternimmt der Nachlassverwalter?

  • Ein Nachlassverwalter übernimmt dann die Aufgabe, das Erbe zu sichten und es zu sichern. Im Anschluss daran hat er zu entscheiden, ob der Nachlass bereinigt ist und dann ggf. an die Erben herausgegeben werden kann oder ob ein Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen ist.
  • Gehört ein Unternehmen oder eine Gesellschaft zum Nachlass, führt der Nachlassverwalter dieses ggf. selbst fort oder kümmert sich um einen Interims-Manager und gegebenenfalls um einen Übernehmer. Wichtigste Aufgabe ist in dem Fall die Stabilisierung des Unternehmensablaufs, damit für dessen weiteren Erfolg alle Optionen offenbleiben.

Warum KNAUPE Rechtsanwälte als Nachlassverwalter?

Für die Übernahme einer Nachlassverwaltung bedarf es wirtschaftlicher Erfahrung und Tatkraft, um das bestmögliche Ergebnis aus der ursprünglich oft unübersichtlichen Situation zu machen. Wir stehen für professionelle Abwicklung. Seit vielen Jahren sind wir auf diesem Gebiet qualifiziert im Einsatz. So werden wir auch regelmäßig von Gerichten als Nachlassverwalter eingesetzt.  


Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie vorab wissen wollen, ob wir die konkrete Aufgabe übernehmen können. Einem danach folgenden Vorschlag gegenüber dem Nachlassgericht zur Person des Nachlassverwalters wird in der Regel gefolgt.