Testamentsvollstreckungen

Wann kommt eine Testamentsvollstreckung in Betracht?

Ein Erblasser möchte sicherstellen, dass mit dem Nachlass nach seinem Tod so umgegangen wird, wie er es zu Lebzeiten formuliert hat, und dass Streit zwischen den Erben vermieden wird. Wenn er hierfür eine Vertrauensperson einsetzen möchte, die in seinem Sinne agiert, kommt die Benennung eines Testamentsvollstreckers in Betracht.

Beispiele für Konstellationen, in denen eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein kann:

  • Erbe noch minderjährig
  • Anordnungen, Vermächtnisse, Auflagen sollen sicher erfüllt werden
  • Sicherung einer Unternehmensnachfolge
  • Der Erbe befindet sich im Ausland oder ist mit einer komplizierten Verwaltung zeitlich oder persönlich überfordert
  • Schutz des Nachlasses vor Gläubigern von einem oder mehreren Erben


Wie kommt eine Testamentsvollstreckung zustande?

Der Erblasser muss testamentarisch anordnen, dass eine Testamentsvollstreckung erfolgen soll, und ggf. eine bestimmte Person benennen, die diese Aufgabe übernehmen soll. Es können auch Ersatztestamentsvollstrecker benannt werden. Wenn der Erblasser nicht selbst entscheiden möchte oder kann, wer die Testamentsvollstreckung übernehmen soll, kann er die Auswahl auch in die Hände des Nachlassgerichts geben.

Wichtig ist die eindeutige und konkrete Beschreibung des Aufgabenkreises des Testamentsvollstreckers.


Was unternimmt der Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker tritt hinsichtlich der formulierten Wünsche quasi an die Stelle des Verstorbenen und kümmert sich um deren Umsetzung. Dabei kann es sich um einzelne Erledigungen handeln, aber auch um sehr komplexe Vorgänge mit einem entsprechenden Handlungsspielraum. Die Testamentsvollstreckung kann nur für einen begrenzten Zeitraum verfügt werden oder als Dauertestamentsvollstreckung ausgestaltet sein.

Nach Umsetzung des Willens des Erblassers händigt der Testamentsvollstrecker den Nachlass an die Erben aus.


Warum KNAUPE Rechtsanwälte?

Die Aufgabe eines Testamentsvollstreckers bringt ein hohes Maß an Verantwortung mit sich, sie erfordert Integrität und Vertrauen. Wir sind spezialisierte Treuhänder und sorgen dafür, dass die Vorgaben des Erblassers umgesetzt werden.

Wir werden regelmäßig auch von Gerichten ausgewählt, wenn der Verstorbene diese Benennung nicht selbst vorgenommen hat, ein ursprünglich bestimmter Testamentsvollstrecker diese Aufgabe abgelehnt hat oder abgewählt wurde.


Kontaktieren Sie uns gern. Auf diese Weise lässt sich am besten herausfinden, ob wir diejenigen sind, denen Sie die gewünschte Umsetzung anvertrauen wollen.