Vermögensnachfolge sichern und rechtlich begleiten

Die Vermögensnachfolgen bzw. Erbfälle können Konstellationen hervorbringen, in denen ein (neutraler) Dritter benötigt wird. 

Wenn konkrete Vorgaben des Erblassers umgesetzt werden sollen, wird oftmals die Testamentsvollstreckung gewählt. 

Oder der Nachlass ist kompliziert strukturiert und es ist nicht ganz klar, ob die Nachlassverbindlichkeiten sicher durch Vermögenswerte abgedeckt sind. In diesem Fall ist eine Nachlassverwaltung denkbar.

Schließlich gibt es oft genug Fälle, in denen kurzfristig nicht erkennbar ist, wer als Erbe berufen ist, oder in denen die bedachten bzw. gesetzlich berufenen Erben die Erbschaft ausschlagen. Dann ist der Nachlass zunächst zu sichern, bis er an den oder die festgestellten Erben übergeben werden kann. Hierfür ist die Nachlasspflegschaft das geeignete Instrument.

Wir sind in diesen Konstellationen für am Nachlassbeteiligte wie auch für Nachlassgerichte vertrauensvolle Partner bzw. Dienstleister, wenn es um Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaften geht.

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